In Meiningen erlitt Raphael während des Nationalsozialismus wegen seiner "nichtarischen" Abstammung über 10 Jahre eine schwere Einschränkung seiner persönlichen und künstlerischen Freiheit, die zeitweise in eine existenzielle Bedrohung mündete.
In die Werrastadt war Raphael nach der erfolgten Entlassung aus dem Lehramt (November 1933) mit seiner Ehefrau Pauline Jessen umgezogen. Der Ablehnung seines Aufnahmeantrages in die Reichsmusikkammer (RMK) per 22. August 1935 folgte die Genehmigung der Berufstätigkeit per 19. September 1935. Zwar erlaubte ihm die Wiederaufnahme in die RMK per 6. Mai 1936, seine Kompositionen zu veröffentlichen und Unterricht zu erteilen, aber das mit der Mitgliedschaft de jure verbundene öffentliche Auftrittsrecht machte ihm der Städtische Musikbeauftragte Meiningens, Ottomar Güntzel, beharrlich streitig.
Anlässlich eines für den 22. Juni 1937 geplanten Haydn-Mozart-Beethoven-Abends im Meininger Schloss verschärfte dieser den Druck auf Raphael und wandte sich u. a. wiederholt an Peter Raabe, den Präsidenten der Reichsmusikkammer.