Genießen Sie Ihren Aufenthalt in unserer Stadt und beehren Sie uns mit einem Besuch in unseren Hotels, Ferienwohnungen, Privatzimmern oder Campingplätzen. Perfekt für Familien, oder für Gruppen. Sie können auch eine Anfrage an unsere Touristinfo stellen. Wir haben für Sie vom Hotel über eine Pension bis hin zur Jugendherberge die beste Unterkunft für Sie in Meiningen.
Von „Grasgrün“ – Sommerkultur in Meiningen über die Meininger Kleinkunsttage bis hin zum Meininger Weihnachtszauber hat unsere Stadt für jeden etwas zu bieten. Wer schon immer einmal Lokführer werden wollte, ist bei den Meininger Dampfloktagen genau richtig.
Liebhaber der Meininger Leibspeise kommen beim jährlichen Hütesfest ganz auf ihre Kosten. Entdecken Sie hier unsere wiederkehrenden und aktuellen Feste und Festivals.
Die Dauerausstellungen in Meiningen und Umgebung als Übersicht.
Erlebnis Innenstadt
Erleben Sie unsere kleine, aber feine Fußgängerzone. Entlang der historischen Georgstraße, ihrer Nebenstraßen und Gassen begrüßen Sie über 100 Einzelhändler und Dienstleister, viele einladende Cafés und Restaurants. Auf dem Marktplatz, direkt vor der neugotischen Stadtkirche können Sie zu den Wochen- und Sondermärkten durch die Marktstände unserer regionalen Händler schlendern und Frisches und Handgemachtes entdecken. All das lässt Einkaufen in Meiningen zu einem Erlebnis werden. Die Meininger Händler laden Sie zum Bummeln und Verweilen ein.
Erlebnis Innenstadt - Kulinarisch
Meiningen beherbergte über viele Jahre ein vielzahl an Reisenden. Durch viele Übernachtungsmöglichkeiten - vom Hotel bis zum Privatzimmer, finden Sie, je nach Wunsch, in der City oder im Grünen eine gemütlich Unterkunft.
Meiningen bietet vielfältige Möglichkeiten für Ausflüge zu sehenswerten Orten mit spannenden Geschichten, sowie verschiedene Übernachtungsmöglichkeiten für unsere Besucher. Wir möchten unseren Gästen den Aufenthalt in Meiningen so angenehm wie nur möglich gestalten und ihnen eine enspannte Auszeit von der Anreise bieten. Ob sie gerne in einem Hotel oder einer Pension übernachten, oder am liebsten unter dem Sternenhimmel auf einem Campingplatz – In unserer Stadt finden sie ihre Wunschunterkunft!
Bekanntmachung des Fachbereichs Bürgerservice und Generationen, Gewerbewesen - Neue Regeln für Essen und Getränke zum Mitnehmen für Gastronomiebetriebe ab 01.01.2023
Ab Januar 2023 tritt eine Mehrwegangebotspflicht für Restaurants, Bistros und Cafés in Kraft. Das sieht die Änderung des Verpackungsgesetzes (VerpackG2) vor. Damit sollen weniger Einwegverpackungen aus Kunststoff für Essen und Getränke zum Mitnehmen verbraucht werden, zum Beispiel der Becher für Kaffee (Coffee-to-go) oder die Box für Speisen (Takeaway-Essen).
Anbieter*innen von Essen und Getränken zum Mitnehmen müssen zusätzlich zur Einwegverpackung aus Kunststoff oder mit einem Kunststoffanteil eine Mehrwegalternative anbieten. Bei Einweg-To-Go-Bechern gilt dies sogar unabhängig vom Verpackungsmaterial (§ 33, § 34 VerpackG2). Diese dürfen nicht teurer sein als die Einwegkunststoffbehältnisse. Eine Bepfandung ist möglich. Die Mehrwegverpackung, die man selbst in Verkehr bringt, ist auch wieder zurückzunehmen. Andere Verpackungen müssen nicht angenommen werden.
Große Betriebe sind dazu verpflichtet, eine Mehrwegverpackung im Betrieb vorzuhalten. Kleine Betriebe mit einer Verkaufsfläche von bis zu 80 Quadratmetern (inklusive frei zugänglicher Sitz- und Aufenthaltsbereiche) und weniger als 5 Beschäftigten müssen es ermöglichen, mitgebrachte Gefäße der Kundschaft zu befüllen. Die Mehrwegangebotspflicht gilt ab dem 1. Januar 2023.
Hintergrund ist die Novelle des Verpackungsgesetzes (VerpackG) mit ihren neuen §§ 33 und 34 VerpackG.
Fachbereich Bürgergenerationen und Service Gewerbewesen