Bebauungsplan Nr. 49 „Rettungswache Dreißigacker“ (Vorentwurf; Fassung 26.11.2025)
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgt durch Auslegung der Planunterlagen des Bebauungsplan Nr. 49 „Rettungswache Dreißigacker“ (Vorentwurf; Stand 26.11.2025), bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 500 mit textlichen Festsetzungen sowie der Begründung und dem Bestandsplan im Zeitraum
vom 15.12.2025 bis einschließlich 16.01.2026.
Es besteht für jedermann die Möglichkeit, die Unterlagen einzusehen und sich über planerischen Absichten, die auf Wunsch erläutert werden, zu informieren. Jedermann kann dazu Äußerungen und Anregungen abgeben.Es besteht für jedermann die Möglichkeit, die Unterlagen einzusehen und sich über planerischen Absichten, die auf Wunsch erläutert werden, zu informieren. Jedermann kann dazu Äußerungen und Anregungen abgeben.
Die Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an annika.frank@meiningen.de übermittelt werden, jedoch können bei Bedarf die Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wird, als leicht zu erreichende Zugangs-möglichkeit, eine öffentliche Auslegung der Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. 49 „Rettungswache Dreißigacker“ der Stadt Meiningen, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 500 sowie der Begründung (Vorentwurf; Stand 26.11.2025) und dem Bestandsplan im Raum M18 des Marstallgebäudes (Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Bauen, Schlossplatz 5) in Meiningen während der Dienstzeiten erfolgen.
Montag – Donnerstag 8:00 Uhr – 11:30 Uhr, 13:30 – 15:00 Uhr
Freitag 8:30 Uhr – 11:30 Uhr
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Die Rettungswache Dreißigacker entstand aus dem anhaltenden Platzmangel der DRK Rettungswache Meiningen in der Innenstadt. Inzwischen kamen weitere Fahrzeuge hinzu. Da die Rettungswache Dreißigacker nicht für so viele Fahrzeuge ausgelegt ist, kann endgültig nicht mehr an dem Standort der Wache im Gebäude der Feuerwehr festgehalten werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst etwa 0,43 ha und betrifft Teile der Flurstücke 601/9, 601/42 sowie 601/39 der Gemarkung Dreißigacker.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich am südöstlichen Ortsrand von Dreißigacker, etwa 300 m südwestlich des Klinikum Meiningen. Nördlich grenzt die „Bergstraße“ an den Geltungsbereich an. Dahinter befinden sich das Demenzzentrum Meiningen, eine Außerklinische Intensiv- und Beatmungspflege, eine Dialyse-Praxis, eine Zahnarztpraxis sowie die Gemeinschaftspraxis Kardiologie Östlich grenzt eine Apotheke an den Geltungsbereich an. Südlich wird der Geltungsbereich von einem Wirtschaftsweg begrenzt. Dahinter erstreckt sich Grünland. Westlich des Geltungsbereichs befindet sich eine kleine Streuobstwiese.
Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Frank, im Zimmer 18 des Marstallgebäudes (Fachbereich Stadtentwicklung), Schlossplatz 5 unter der Telefonnummer 03693-454 552, oder alternativ im Sekretariat des Marstalles unter 03693-454 549.
Meiningen, den 09.12.2025 -Siegel-
G i e s d e r
Bürgermeister
Anlagen:
- Vorentwurf Planzeichnung BP Nr. 49 „Rettungswache Dreißigacker“; Stand: 26.11.2025
- Vorentwurf Begründung zum Bebauungsplan Nr. 49 „Rettungswache Dreißigacker“, Stand: 26.11.2025
- Bestandsplan, Stand: 26.11.2025
- Externer Ausgleich, Stand: 26.11.2025
- Amtliche Bekanntmachung