Im Oktober 2011 verlieh der Behindertenbeirat der Stadt Meiningen die ersten Auszeichnungen „Behindertenfreundliche Einrichtung“ (in Silber) verliehen, und zwar an das Freizeitzentrum „Rohrer Stirn“ und die Gaststätte „Schloss-Stuben“.
Diese Anerkennung soll dazu beitragen, dass die Teilhabe behinderter Menschen am öffentlichen Leben verbessert wird.
Geschäfte, Firmen und öffentliche Einrichtungen in Meiningen, die sich nachweislich für die Integration behinderter Menschen einsetzen, erhalten diese Anerkennung als besondere Würdigung ihres Engagements.
Interessenten aus Meiningen haben jederzeit die Möglichkeit, sich um die Anerkennung als „Behindertenfreundliche Einrichtung“ bzw. „Barrierefreie Einrichtung“ beim Behindertenbeirat der Stadt zu bewerben.
Über die Bewerbung wir anhand von Bewertungskriterien entschieden, die sich an die DIN 18040-1 sowie den alten DIN 18024 und 18025 anlehnen, u. a.:
- Stufenlose und barrierefreie Zugänge bis höchstens 3 cm
- Türbreiten von mindestens 90 cm
- Steigung von vorhandenen Rampen maximal 6% bzw. 8%
- Flurbreiten mindestens 130 cm bzw. 100 cm und Möglichkeiten zum Wenden für Rollstuhlfahrer
- Behindertengerechter Fahrstuhl, kostenfreier Behindertenparkplatz und behindertengerechte Sanitäranlagen
- Infomaterialien auf Audio-Tonträgern bzw. alternativ in Blinden oder Großschrift
Die Auszeichnung ist eine silberne bzw. goldene Tafel mit einem stilisierten Rollstuhlfahrer.