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Rathaus - Meiningen - Aktuell

Rathaus - Meiningen

Übernachten & Genießen

Genießen Sie Ihren Aufenthalt in unserer Stadt und beehren Sie uns mit einem Besuch in unseren Hotels, Ferienwohnungen, Privatzimmern oder Campingplätzen.
Perfekt für Familien, oder für Gruppen. Sie können auch eine Anfrage an unsere Touristinfo stellen.
Wir haben für Sie vom Hotel über eine Pension bis hin zur Jugendherberge die beste Unterkunft für Sie in Meiningen.

Unsere Events & Veranstaltungen

Von „Grasgrün“ – Sommerkultur in Meiningen über die Meininger Kleinkunsttage bis hin zum Meininger Weihnachtszauber hat unsere Stadt für jeden etwas zu bieten. Wer schon immer einmal Lokführer werden wollte, ist bei den Meininger Dampfloktagen genau richtig.

Liebhaber der Meininger Leibspeise kommen beim jährlichen Hütesfest ganz auf ihre Kosten. Entdecken Sie hier unsere wiederkehrenden und aktuellen Feste und Festivals.
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zu den
Ausstellungen

Die Dauer­ausstellungen in Meiningen und Umgebung als Übersicht.


Erlebnis Innenstadt

Erleben Sie unsere kleine, aber feine Fußgängerzone. Entlang der historischen Georgstraße, ihrer Nebenstraßen und Gassen begrüßen Sie über 100 Einzelhändler und Dienstleister, viele einladende Cafés und Restaurants. Auf dem Marktplatz, direkt vor der neugotischen Stadtkirche können Sie zu den Wochen- und Sondermärkten durch die Marktstände unserer regionalen Händler schlendern und Frisches und Handgemachtes entdecken. All das lässt Einkaufen in Meiningen zu einem Erlebnis werden. Die Meininger Händler laden Sie zum Bummeln und Verweilen ein.

Erlebnis Innenstadt - Kulinarisch

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Meiningen beherbergte über viele Jahre ein vielzahl an Reisenden. Durch viele Übernachtungsmöglichkeiten - vom Hotel bis zum Privatzimmer, finden Sie, je nach Wunsch, in der City oder im Grünen eine gemütlich Unterkunft.

Schlemmen, genießen und die Stadt erkunden

Meiningen bietet vielfältige Möglichkeiten für Ausflüge zu sehenswerten Orten mit spannenden Geschichten, sowie verschiedene Übernachtungsmöglichkeiten für unsere Besucher. Wir möchten unseren Gästen den Aufenthalt in Meiningen so angenehm wie nur möglich gestalten und ihnen eine enspannte Auszeit von der Anreise bieten. Ob sie gerne in einem Hotel oder einer Pension übernachten, oder am liebsten unter dem Sternenhimmel auf einem Campingplatz – In unserer Stadt finden sie ihre Wunschunterkunft!

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Keine Kinderreisepässe mehr ab 01.01.2024

Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.

Gründe:

Kinderreisepässe sind nur maximal 12 Monate gültig. Diese kurze Gültigkeitsdauer gilt für alle Standard-Ausweisdokumente ohne Chip, die die Mitgliedstaaten der EU für Ihre Bürgerinnen und Bürger ausstellen. Schwach geschützte Dokumente dürfen nicht länger als zwölf Monate gültig sein. Im Vergleich dazu sind normale, mehrjährig gültige Reisepässe mit vielen Sicherheitsmerkmale sowie mit einem Chip ausgestattet.

Kinderreisepässe, insbesondere die in der Gültigkeit verlängerten Kinderreisepässe, werden von den Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert. Die Anerkennung deutscher Kinderreisepässe durch andere Staaten kann durch Deutschland nicht beeinflusst werden. Einige Staaten fordern bei Einreise, dass das Passdokument eine bestimmte Restgültigkeit aufweist, in der Regel drei bis sechs Monate. Das schränkt die Verwendbarkeit eines Kinderreispasses zusätzlich erheblich ein.

Damit die Reisen von Familien nicht unterbrochen werden, weil der Kinderreisepass oder ein in der Gültigkeit verlängerter Kinderreisepass an der Grenze nicht anerkannt wird, hat der Gesetzgeber am 12. Oktober 2023 ein Gesetz veröffentlicht, in dem u.a. der Kinderreisepass abschafft wird.

Mit der Abschaffung wird künftig der enorme Aufwand der Eltern und der Verwaltung für eine regelmäßige, jährliche Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden.

Informationen zum Thema, ob das konkrete Reisezielland einen Kinderreisepass oder einen verlängerten/aktualisierten Kinderreisepass als Ausweisdokument anerkennt, finden Sie auf der Internet-Seite des Auswärtigen Amtes, den Reise- und Sicherheitshinweisen (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise). 

Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist und das Ausweisdokument vorzeitig ungültig geworden ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass).

Welches Reisedokument beantrage ich für mein Kind?

Bei Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich. 

Die Identitäten der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union werden geschützt, indem EU-weit die Ausweisdokumente für Erwachsene und Kinder Mindestsicherheitsstandards erfüllen. Ausweisdokumente für Kinder sind nach denselben Normen konzipiert wie Ausweisdokumente für Erwachsene. Dazu gehört die Ausstattung mit einem Chip, wenn Ausweisdokumente mehrere Jahre gültig sein sollen. 

Der Chip enthält unter anderem elektronische Sicherheitsmerkmale, welche leicht zu kontrollieren und sehr schwer zu fälschen sind. Darüber hinaus unterstützt der Chip eine schnelle und sichere Grenzabfertigung bspw. an automatischen Grenzkontrollstationen. Aufwändige, manuelle Sichtkontrollen durch das Grenzpersonal können verringert oder ganz vermieden werden.

Quelle: Bundesministerium des Innern und für Heimat

Weitere Informationen zu Reisedokumenten für Kinder erhalten Sie unter: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html

Stadt Meiningen Rathaus

Schlossplatz 1
98617 Meiningen

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Ernestinerstraße 2
98617 Meiningen

Öffnungszeiten Tourist-Information:

Mo. - Fr.: 10 - 17 Uhr (Okt. - Mär.)
Mo. - Fr.: 10 - 18 Uhr (Apr. - Sep.)
Sa.: 09:00 - 14:00 Uhr

  03693 44 65 0

 E-Mail Tourist-Information

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Mo. 08:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00
Di.  08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00
Mi. 08:00 - 13:00
Do. 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00
Fr. 08:00 - 13:00
1. Samstag im Monat: 09:00 - 12:00

   03693 45 45 45

  E-Mail Bürgerbüro

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Di. 10:00 - 14:00
Mi. 10:00 - 18:00
Do. 13:00 - 18:00
Fr. 13:00 - 18:00

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