Personalausweis
Ab dem 16. Geburtstag benötigen alle deutschen Staatsbürger eine gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass), um sich gegenüber öffentlichen und privaten Stellen ausweisen zu können. Der Personalausweis muss aber nicht ständig mitgeführt werden.
Wenn sich Ihre persönlichen Daten geändert haben, sind Sie gesetzlich verpflichtet dies auf dem Ausweisdokument aktualisieren zu lassen. Ggf. muss ein neues Dokument beantragt werden.
Der Verlust des Personalausweises muss unverzüglich beim Bürgerbüro oder der Polizei angezeigt werden.
Gültigkeit: 6 Jahre für unter-24-Jährige, 10 Jahre für Über-24-Jährige. Der Personalausweis kann nicht verlängert werden, sondern muss nach Ablauf neu beantragt werden. Hierzu muss ein aktuelles biometrisches Passbild, welches nicht älter als 2 Jahres ist, sowie das alte Dokument vorgelegt werden.
Zusatzfunktionen des Personalausweises:
- eID-Funktion: elektronischer Identitätsnachweis, z. B. für einen Altersnachweis an Automaten oder für die Identifizierung im Internet
- elektronische Signatur: damit können Sie digitale Dokumente unterzeichnen
- 2 digitale Fingerabdrücke: Nur die berechtigten staatlichen Stellen dürfen hierauf zugreifen (z. B. Beamte an Grenzkontrollen)
Reisepass
Einen Reisepass benötigen Sie, um aus der Europäischen Union ausreisen oder wieder einreisen zu können. Der Reisepass ersetzt außerdem den Personalausweis.
Reisedokumente für Kinder
Bei Reisen ins Ausland müssen sich auch Kinder mit einem eigenen Dokument ausweisen. Das kann entweder ein „normaler“ Reisepass sein oder alternativ, ein Personalausweis (z. B. für Reisen innerhalb der EU). Seit dem 01.01.2024 können keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt werden. Weitere Informationen hierüber erhalten Sie hier.
Der Verlust muss unverzüglich angezeigt werden.
Die Bearbeitungsdauer für Ausweisdokumente beträgt in der Regel 2-3 Wochen. Es muss schneller gehen? Dann können Sie sich bei uns einen vorläufigen Ausweis ausstellen lassen oder einen Expressreisepass beantragen.