Grundsätzlich kann jeder Steuerpflichtige gegen den erhaltenen Grundsteuerbescheid Widerspruch erheben. Ein Widerspruch hat u. a. nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn sich der Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes nicht im Grundsteuerbescheid der Stadt Meiningen inhaltlich korrekt widerspiegelt.
Die Stadt Meiningen ist verpflichtet, Ihren Widerspruch zu prüfen und sofern dem nicht abgeholfen werden kann, ist dieser an die Widerspruchsbehörde, der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, zur kostenpflichtigen Entscheidung zu übergeben.
Bitte nehmen Sie sich Zeit und prüfen Sie zunächst den Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes. Ist die Bewertung des Grundstücks oder die Berechnung des Grundsteuerwertes fehlerhaft, muss gegen diesen Bescheid innerhalb eines Monats nach Erhalt Einspruch beim Finanzamt eingelegt werden.
Ist die Einspruchsfrist abgelaufen, besteht die Möglichkeit beim Finanzamt ein Antrag auf Überprüfung des Grundsteuerwertes zu stellen.
Die Entscheidungen, die das Finanzamt getroffen hat, sind für die Stadt Meiningen bindend. Änderungen können hier nur über das Finanzamt bewirkt werden.