Verkehrsregelnde Maßnahmen, wie das Aufstellen von Verkehrszeichen, werden durch die Straßenverkehrsbehörden angeordnet.
Vor einer Anordnung von verkehrsrechtlichen Maßnahmen (z.B. Aufstellen von Verkehrsschildern) durch die untere Straßenverkehrsbehörde werden die rechtlichen Vorgaben des § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) und die einschlägigen Richtlinien geprüft. In Abstimmung mit dem jeweiligen Straßenbaulastträger und der Polizei über Art und Umfang der Maßnahme wird durch die untere Straßenverkehrsbehörde eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen, soweit sich dies als erforderlich herausstellt.
Neben dem genannten Aufstellen von Verkehrszeichen können auf Antrag weitere verkehrsregelnde Maßnahmen aufgrund von Baumaßnahmen angeordnet werden. Hierunter fällt beispielsweise:
- Halbseitige Straßensperrung
- Einengung der Fahrbahn / des Fahrstreifens
- Sicherungsmaßnahmen entlang der Straße