Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt
- mit dessen Mutter verheiratet ist,
- der die Vaterschaft anerkannt hat oder
- dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist.
Die Vaterschaftsanerkennung geschieht durch den Vater in öffentlich beurkundeter Form. Die Vaterschaft zu einem Kind nicht verheirateter Eltern kann schon vor der Geburt beim Jugendamt anerkannt werden. Dazu ist eine förmliche Erklärung erforderlich.
Die Mutter muss der Vaterschaftsanerkennung zustimmen; nur dann wird diese wirksam.
Beide können zusammen oder getrennt beim Jugendamt vorsprechen. Bei der Anerkennung vor der Geburt oder bei der Geburtsbeurkundung steht der Vater wie bei verheirateten Eltern von Anfang an mit im Geburtenbuch.
Sie können sich als Vater anerkennen lassen, wenn die Mutter des Kindes nicht verheiratet ist oder wenn die Mutter zwar (noch) verheiratet ist, das Kind aber nach dem Beginn des Scheidungsverfahrens geboren ist.