Genießen Sie Ihren Aufenthalt in unserer Stadt und beehren Sie uns mit einem Besuch in unseren Hotels, Ferienwohnungen, Privatzimmern oder Campingplätzen. Perfekt für Familien, oder für Gruppen. Sie können auch eine Anfrage an unsere Touristinfo stellen. Wir haben für Sie vom Hotel über eine Pension bis hin zur Jugendherberge die beste Unterkunft für Sie in Meiningen.
Von „Grasgrün“ – Sommerkultur in Meiningen über die Meininger Kleinkunsttage bis hin zum Meininger Weihnachtszauber hat unsere Stadt für jeden etwas zu bieten. Wer schon immer einmal Lokführer werden wollte, ist bei den Meininger Dampfloktagen genau richtig.
Liebhaber der Meininger Leibspeise kommen beim jährlichen Hütesfest ganz auf ihre Kosten. Entdecken Sie hier unsere wiederkehrenden und aktuellen Feste und Festivals.
Die Dauerausstellungen in Meiningen und Umgebung als Übersicht.
Erlebnis Innenstadt
Erleben Sie unsere kleine, aber feine Fußgängerzone. Entlang der historischen Georgstraße, ihrer Nebenstraßen und Gassen begrüßen Sie über 100 Einzelhändler und Dienstleister, viele einladende Cafés und Restaurants. Auf dem Marktplatz, direkt vor der neugotischen Stadtkirche können Sie zu den Wochen- und Sondermärkten durch die Marktstände unserer regionalen Händler schlendern und Frisches und Handgemachtes entdecken. All das lässt Einkaufen in Meiningen zu einem Erlebnis werden. Die Meininger Händler laden Sie zum Bummeln und Verweilen ein.
Erlebnis Innenstadt - Kulinarisch
Meiningen beherbergte über viele Jahre ein vielzahl an Reisenden. Durch viele Übernachtungsmöglichkeiten - vom Hotel bis zum Privatzimmer, finden Sie, je nach Wunsch, in der City oder im Grünen eine gemütlich Unterkunft.
Meiningen bietet vielfältige Möglichkeiten für Ausflüge zu sehenswerten Orten mit spannenden Geschichten, sowie verschiedene Übernachtungsmöglichkeiten für unsere Besucher. Wir möchten unseren Gästen den Aufenthalt in Meiningen so angenehm wie nur möglich gestalten und ihnen eine enspannte Auszeit von der Anreise bieten. Ob sie gerne in einem Hotel oder einer Pension übernachten, oder am liebsten unter dem Sternenhimmel auf einem Campingplatz – In unserer Stadt finden sie ihre Wunschunterkunft!
3G Infektionsschutzregeln bei öffentlichen Sitzungen und Beratungen der Stadt Meiningen
Die aktuelle Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung -ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO-) vom 24. November 2021 regelt 3-G-Zugangsbeschränkung für die Sitzungen und Beratungen der Stadt.
Bürgerinnen, Bürger und andere Personen, die an öffentlichen Sitzungen des Stadtrates, seiner Ausschüsse und der Ortsteilräte teilnehmen wollen, müssen die neuen 3G-Zugangsbeschränkungen beachten.
Zugang zu den Sitzungen darf nur denjenigen Personen gewährt werden:
die geimpft, genesen und asymptomatisch sind oder
die den Nachweis eines negativen Ergebnisses einer rechtlich zulässigen Testung (auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2) vorlegen und asymptomatisch sind oder
asymptomatischen Kindern bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres und asymptomatischen Schülern, die den Nachweis der Teilnahme an einer regelmäßigen Testung im Rahmen eines verbindlichen Testkonzepts erbringen.
Personen (ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr) darf Zugang zudem nur dann gewährt werden, wenn sie eine qualifizierte Gesichtsmaske verwenden.
Der Nachweis eines negativen Ergebnisses auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 darf:
bei einem Antigenschnelltest und bei einem Tests mit einem alternativen Nukleinsäure-Amplifikationsverfahren nicht länger als 24 Stunden und
bei einem PCR-Test nicht länger als 48 Stunden zurückliegen.
Soll der Nachweis eines negativen Ergebnisses einer Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 durch einen Selbsttest erbracht werden, muss dieser durch die sich selbst testende Person vor Ort, mittels eines in Deutschland zertifizierten eigenen Antigenschnelltests und unter Beobachtung einer dazu beauftragten Person durchgeführt werden.
Die Kontrolle der Zugangsvoraussetzungen und insbesondere:
des Impfnachweises,
der ärztlichen oder behördlichen Bescheinigung für Genesene sowie
des Ergebnisses eines Tests auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2
erfolgt durch eine dazu beauftragte Person vor dem Betreten der Sitzungsräume.
Die allgemeinen Infektionsschutzregeln, sind von allen Personen zu beachten. Dazu gehören:
die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen,
-die Meidung von Gruppenbildungen und Menschenansammlungen,
-die Beteiligung am Verfahren zur Kontaktnachverfolgung,
-die Händehygiene sowie Hust- und Niesetikette und
-die besondere Rücksichtnahme auf Personen aus Risikogruppen.