Genießen Sie Ihren Aufenthalt in unserer Stadt und beehren Sie uns mit einem Besuch in unseren Hotels, Ferienwohnungen, Privatzimmern oder Campingplätzen. Perfekt für Familien, oder für Gruppen. Sie können auch eine Anfrage an unsere Touristinfo stellen. Wir haben für Sie vom Hotel über eine Pension bis hin zur Jugendherberge die beste Unterkunft für Sie in Meiningen.
Von „Grasgrün“ – Sommerkultur in Meiningen über die Meininger Kleinkunsttage bis hin zum Meininger Weihnachtszauber hat unsere Stadt für jeden etwas zu bieten. Wer schon immer einmal Lokführer werden wollte, ist bei den Meininger Dampfloktagen genau richtig.
Liebhaber der Meininger Leibspeise kommen beim jährlichen Hütesfest ganz auf ihre Kosten. Entdecken Sie hier unsere wiederkehrenden und aktuellen Feste und Festivals.
Die Dauerausstellungen in Meiningen und Umgebung als Übersicht.
Erlebnis Innenstadt
Erleben Sie unsere kleine, aber feine Fußgängerzone. Entlang der historischen Georgstraße, ihrer Nebenstraßen und Gassen begrüßen Sie über 100 Einzelhändler und Dienstleister, viele einladende Cafés und Restaurants. Auf dem Marktplatz, direkt vor der neugotischen Stadtkirche können Sie zu den Wochen- und Sondermärkten durch die Marktstände unserer regionalen Händler schlendern und Frisches und Handgemachtes entdecken. All das lässt Einkaufen in Meiningen zu einem Erlebnis werden. Die Meininger Händler laden Sie zum Bummeln und Verweilen ein.
Erlebnis Innenstadt - Kulinarisch
Meiningen beherbergte über viele Jahre ein vielzahl an Reisenden. Durch viele Übernachtungsmöglichkeiten - vom Hotel bis zum Privatzimmer, finden Sie, je nach Wunsch, in der City oder im Grünen eine gemütlich Unterkunft.
Meiningen bietet vielfältige Möglichkeiten für Ausflüge zu sehenswerten Orten mit spannenden Geschichten, sowie verschiedene Übernachtungsmöglichkeiten für unsere Besucher. Wir möchten unseren Gästen den Aufenthalt in Meiningen so angenehm wie nur möglich gestalten und ihnen eine enspannte Auszeit von der Anreise bieten. Ob sie gerne in einem Hotel oder einer Pension übernachten, oder am liebsten unter dem Sternenhimmel auf einem Campingplatz – In unserer Stadt finden sie ihre Wunschunterkunft!
Zugangsbeschränkungen und FFP2-Maskenpflicht für Besucher der Stadtverwaltung
Die 19. Allgemeinverfügung des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 13.12.2021 regelt 3G-Zugangsbeschränkungen und FFP2-Maskenpflicht für Besucher der Stadtverwaltung und deren Einrichtungen.
Für Bürgerinnen, Bürger und andere Personen, die am Besucherverkehr mit der Stadtverwaltung und deren Einrichtungen teilnehmen, gelten ab sofort striktere Zugangsbeschränkungen und eine generelle FFP2-Maskenpflicht. Grundsätzlich gelten, beispielsweise für Besuche im Bürgerbüro und in Einrichtungen, die in dieser Mitteilung nicht gesondert genannten sind, die sogenannten 3G-Zugangsbeschränkungen.
Demnach darf Zugang nur denjenigen Besuchern gewährt werden:
die geimpft, genesen und asymptomatisch sind oder
die den Nachweis eines negativen Ergebnisses einer rechtlich zulässigen Testung (auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2) vorlegen und asymptomatisch sind oder
asymptomatischen Kindern bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres und asymptomatischen Schülern, die den Nachweis der Teilnahme an einer regelmäßigenTestung im Rahmen eines verbindlichen Testkonzepts erbringen.
Die Kontrolle der Zugangsvoraussetzungen erfolgt beim Betreten der jeweiligen Räumlichkeiten. Für den Nachweis eines negativen Testergebnisses gilt:
bei einem Antigenschnelltest und bei einem Tests mit einem alternativen Nukleinsäure-Amplifikationsverfahren darf der Test nicht länger als 24 Stunden und
bei einem PCR-Test nicht länger als 48 Stunden zurückliegen.
Eine Testmöglichkeit vor Ort für den Nachweis eines negativen Testergebnisses auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 gibt es nicht!
Für folgende Einrichtungen gelten zusätzliche Zugangsbeschränkungen:
Bibliothek: 2G-Zugangsbeschränkung (geimpft oder genesen),
Stadtarchiv: 2G-Zugangsbeschränkung (geimpft oder genesen),
in Innenräumen von Sportstätten: 2G-Plus-Zugangsbeschränkung (geimpft und getestet oder genesen und getestet)
Ausnahmen gelten für den Kinder‐und Jugendsport.
In den Kindergärten gilt für Eltern und einrichtungsfremde Personen ein Betretungsverbot.
Die 3G-Zugangsbeschränkungen und FFP2-Maskenpflicht gelten ebenfalls für die Besucher der Sitzungen des Stadtrates, der Ausschüsse und der Ortsteilräte. Für alle öffentlichen, freien oder gegen Entgelt zugänglichen Veranstaltungen der Stadt und ihrer Einrichtungen in geschlossenen Räumen gelten die 2G-Plus-Zugangsbeschränkungen (geimpft und getestet oder genesen und getestet) sowie die FFP2‐Maskenpflicht auch am Sitzplatz.
Von allen Besuchern sind zudem, die allgemeinen Infektionsschutzregeln zu beachten. Dazu gehören:
die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen,
die Beteiligung am Verfahren zur Kontaktnachverfolgung,
die Händehygiene sowie Hust- und Niesetikette,
die besondere Rücksichtnahme auf Personen aus Risikogruppen.